Eine wichtige Gesetzesnovelle im Versicherungsrecht der Türkei:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Türkei rückwirkend zum 1. Januar 2012 ein Gesetz zur Pflicht- und Krankenversicherung namens "Sozialversicherungs- und universales Krankenversicherungsgesetz" eingeführt hat und alle Ausländer betrifft, die seit Jahresanfang bereits mehr als ein Jahr in der Türkei leben.
Alle in der Türkei lebenden Ausländer haben bis zum 31. Januar 2012 Zeit sich in der nächst gelegenen Sosyal Güvenlik Il Müdürlügü (Sozialversicherungsbehörde) registrieren zu lassen; andernfalls droht eine Geldbuße.
Auch von Ausnahmetatbeständen können die Betroffenen evtl. profitieren. Wir prüfen gerne die rechtliche Situation in Ihrem Fall.
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