Die Steuer-CD-Politik muss fortgeführt werden: Das Steuerabkommen mit der Schweiz wurde nicht ratifiziert

Das Steuerabkommen, welches nur noch in Deutschland hätte ratifiziert werden müssen, sollte eine pauschale sowie anonyme Nachversteuerung -mit Abgeltungswirkung- von Schwarzgeldern in der Schweiz ermöglichen.

 

Damit wäre auch der Kauf von Bankdaten deutscher Steuersünder obsolet geworden.

 

Die Pauschalsteuer sollte zwischen 21 und 41 Prozent liegen und unmittelbar an den deutschen Fiskus in einem anonymisierten Verfahren fließen. Dabei sollten rückwirkend zehn Jahre erfasst werden können.

 

CDU und FDP rechneten sich hierdurch bis zu 10 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen aus.

 

Die Opposition kritisierte vor allem, dass durch das Steuerabkommen Steuerhinterzieher bis zum 1. Januar 2013 die Möglichkeit bekämen, die Schwarzgelder aus der Schweiz abzuziehen.

 

Der Widerstand von SPD und den Grünen hat gefruchtet. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer konnte keine Einigung erzielen, womit auch das Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig gescheitert ist.

 

Nun muss sich der deutsche Fiskus auch weiterhin auf "fleißige Maulwürfe" aus den Schweizer Reihen verlassen, im Wettlauf gegen die Zeit bzw. Verjährung der ausstehenden Steuerbeträge.

 

 

 

 

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