Wenn erst der Tod von schutzlosen Arbeitern eine Diskussion über die Rechte und den Schutz der Arbeiterklasse zulässt, dürfte wohl auch die Menschlichkeit und der Verstand in den Tiefen dieser Gruben vergraben liegen...
ra u. oezer
In unserem letzten Newsletter (Dez'13) haben wir über die aktuellen Ereignisse in der Türkei bzw. über die Probleme in der türkischen Wirtschaft berichtet. Wir erwähnten in diesem Zusammenhang, dass es keine Überraschung wäre, wenn der Euro in aller Kürze die 3-TL-Marke dauerhaft überschreiten und der Negativkurs -abhängig vom Verhalten der Regierung- weiterhin andauern würde.
Die dieswöchigen Zahlen bestätigen diese Prognose. Gestern hielt sich der Euro-TL-Kurs lange Zeit über der psychologisch wichtigen 3-TL-Marke, schloss den Tag jedoch mit 2,9740 ab. Heute schwankte der Kurs zwischen 2,9725 und 3,0137, um 13 Uhr (MEZ) lag der Kurs bei 3,0058.
Am 16. Dezember 2013, einen Tag bevor die Korruptionsnachrichten in die Öffentlichkeit gelangten, lag der Kurs noch bei 2,7871. Bereits zu diesem Zeitpunkt war jedoch ein Negativtrend zu verzeichnen: während der Kurs noch am 23. Juli 2013 bei 2,5133 lag, konnte wenige Monate später (Ende November 2013) dauerhaft die 2,70-Grenze überschritten werden.
Auch der Dollar-TL-Kurs brach erneut bzw. wiederholt Rekorde. Um 13 Uhr (MEZ) lag der Kurs bei 2,2062. Auch hier hat sich -parallel zum Eurokurs- seit Ende Juli 2013 eine erhebliche Negativentwicklung gezeigt.
Noch am 23. Juli 2013 schloss der Dollarkus mit 1,9021 ab. Ende August wurde die 2,0-TL-Marke erstmals überschritten, konnte sich jedoch innerhalb kürzester Zeit (jedoch nur vorübergehend) fangen, blieb bis zum 17. Dezember im Grenzbereich der 2-TL-Marke und schwankte zwischen 1,96 und 2,05.
Ab dem 18. Dezember 2013 kam der entscheidende Schub in Richtung 2,10-Marke, der über die Weihnachtstage überschritten werden konnte. Die letzte Handelswoche (10. Januar 2014) schloss der Dollarkurs bei 2,1661 ab und begann diese Handelswoche (13 Januar 2014) im 2,18-er-Bereich.
Die türkische Zentralbank hat noch keine wesentlichen Eingriffe vornehmen können, die geeignet gewesen wären, um den Wertverlust der Türkischen Lira aufzuhalten.
Hinzu kommen die zahlreichen negativen Berichte aus den Medien, die den Zufluss von "frischem Kapital" aus dem Ausland blockiert bzw. erschwert haben. So wurde heute erneut behauptet, dass staatsanwaltliche und richterliche Anordnungen von Seiten der Regierung bzw. regierungstreuen Polizeikräften blockiert und Haftbefehle nicht durchgeführt werden. Auch die zahlreichen Versetzungsnachrichten innerhalb der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden, die Veröffentlichung der aktuellen Leistungsbilanz-Defizit-Daten, sowie die Kritik aus Übersee und Europa bekräftigten außerdem die zögerliche Haltung ausländischer Investoren.
Somit entfernt sich die Türkei immer weiter von ihrem ehrgeizigen Ziel, die Abhängigkeit von kurfristigen Kapitalzuflüssen zu verringern.
Um dieses Ziel zu erreichen wären zumindest ausländische (langfristige) Direktinvestitionen notwendig. Zumeist setzen diesbezügliche Investitionen nicht nur positive Wirtschaftsaussichten voraus, sondern basieren insbesondere auf ein stabiles rechtliches Umfeld.
Nichtsdestotrotz können die positiven Eigenschaften des Landes, insbesondere das Vorhandensein wesentlicher Marktlücken, die günstigen Konditionen hinsichtlich Arbeitskraft und Produktionskosten sowie die umfangreichen staatlichen Investitionszuschüsse und -begünstigungen genutzt werden. Der richtige Einsatz der türkischen Lira kann in diesem Zusammenhang sogar erhebliche Gewinnmargen hervorrufen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
RA UOEZER
Today, Turkey an the EU have signed agreements starting talks for a possible deal that would lift visa restrictions for Turkish citizens traveling to Europe. A final visa-agreement that would allow to access visa-free travel to EU-countries is expected to be signed in about three years. In return, Turkey agree to take back immigrants who illegaly enter the European Union from Turkish territory.
Quelle: BMF, vom 29.05.2013:
"Das Bundeskabinett hat heute die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres deutliches Signal im Rahmen ihrer internationalen Initiativen hin zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit.
Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Durch das Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können.
Das Abkommen hat seine Grundlage in dem Musterabkommen, das Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zusammen mit den Vereinigten Staaten erarbeitet und am 26. Juli 2012 veröffentlicht haben. Beide Vertragsparteien sehen das Abkommen als wichtigen Schritt hin zur effektiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Das Abkommen fügt sich in die jüngste internationale Entwicklung. So haben sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19. April 2013 in Washington klar für eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen OECD-Standards, der Zugang zu Bankinformationen nur auf Ersuchen verlangt, hin zu einem automatischen Informationsaustausch ausgesprochen und die OECD gebeten, dementsprechende Vorschläge zu machen. In diesem Sinne hatten zuvor Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Polen am 12. April 2013 in Dublin, Irland anlässlich des informellen EU-Finanzministertreffen angekündigt, einen automatischen Informationsaustausch zwischen ihren Staaten vorzubereiten, wie er auch Gegenstand des zu unterzeichnenden Abkommens ist. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben sich dieser Initiative angeschlossen.
Das Abkommen steht auch im Zusammenhang mit den von den Vereinigten Staaten eingeführten Vorschriften, die als „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) bekannt geworden sind. Danach wird auf bestimmte Erträge, insbesondere Kapitalerträge, die ein ausländisches Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht, eine 30 %ige Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer kann nur vermieden werden, wenn sich das Finanzinstitut bereit erklärt, Informationen über Konten zur Verfügung zu stellen, die für US-Personen geführt werden. Die in dem zwischenstaatlich mit den USA vereinbarten Abkommen festgelegten Berichtspflichten der Finanzinstitute machen den Quellensteuereinbehalt nun entbehrlich.
Nach dem Abkommen sollen Informationen für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden.
Die Unterzeichnung des Abkommens ist für den 31. Mai 2013 in Berlin vorgesehen."
THE NEW BOURSE ISTANBUL (BIST)
Today, Borsa Istanbul A.S. (the new abbreviation is BIST) has begun to operate as the sole exchange entity of Turkey and combined the Istanbul Stock Exchange (IMKB) and the Istanbul Gold Exchange (IAB) under one roof. The new logo of Bourse Istanbul will be the Ottoman tulip, a traditional Ottoman symbol for Istanbul.
Turkish Deputy Prime Minister Ali Babacan said at the opening gala dinner "we aim to make Istanbul one of the most important 10 finance centers of the world" and "we cannot think of any other finance center that could compete with Istanbul".
No wonder that the new slogan of the new exchange entity will be "worth investing".
In a written statement Babacan stated that the New Capital Markets Law had been published in the Official Gazzette on December 30, 2012 and according to that law, "Borsa Istanbul" was established as an incorporated company (Turkish: Anonim Şirket = A.Ş.).
The founding capital for Bourse Istanbul is 423.23 million Turkish Lira (TL).
The chairman of its new board will be Ibrahim Turhan, while Osman Akyüz, Mustafa Büyükabaci, Seyit Ahmet Iskin, Hüseyin Kelezoglu, Isinsu Kestelli, Kamil Attila Köksal, Talat Ulusever and Meliksah Utku will be the new board members.
If you have any questions, please don't hesitate to contact us: info[at]oezer.org.
U. OEZER
Per Volksabstimmung (und mit klarer Mehrheit [67,9 %]) haben die Schweizer in der letzten Woche strengere Regeln für Managergehälter beschlossen [auch bekannt als "Anti-Abzock-Gesetz"].
Damit werden in der Schweiz künftig die Aktionäre eines Unternehmens jährlich über die Gehälter ihrer Manager entscheiden dürfen - natürlich unter der Voraussetzung, dass das Parlament (bzw. die Regierung) den Initiativtext aus der Volkabstimmung 1:1 übernehmen sollte. Medienberichten zufolge könnte dieser Prozess noch mindestens ein Jahr dauern.
Dies wird womöglich dazu führen, dass das Schweizer Aktiengesetz zu den schärfsten Aktiengesetzen der Welt werden dürfte. Betroffen werden Gehälter und Boni von der Unternehmensführung sein. Dabei gehören Schweizer Manager zu den Spitzenverdienern. Doch das Volk hat entschieden:
Verboten soll vor allem das "Eintrittsgeld" sowie beim Ausscheiden aus dem Unternehmen der berüchtigte "goldene Handschlag" (Abgangsabfindungen) werden. Außerdem sollen Prämien für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen nach dem neuen Aktiengesetz strengstens untersagt sein. Damit möchte man "Gehaltsexzesse" von Managern unterbinden.
Manager, die diese Verbote missachten, sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren zu befürchten haben.
Auch im EU-Parlament wurde letzte Woche eine Deckelung der Bonuszahlungen für Banker beschlossen, die ab 2014 gelten soll. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, dass die variable Vergütung maximal doppelt so hoch sein darf, wie die fixe Vergütung der Banker.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob auch Deutschland dem Schweizer Vorbild folgen wird - zumindest fordern dies die SPD und die Grünen.
Das Amstgericht München (Az.: 473 C 16960/12) hatte über einen einstweiligen Rechtsschutzantrag zu entscheiden, mit dem der Mieter beantragte, dem Vermieter aufzugeben, die Stromversorgung in der Wohnung wiederherzustellen.
Der Vermieter hatte den Strom des Mieters abgestellt, nach dem der Mieter nach Ablauf der Räumungsfrist nicht ausgezogen war.
Die Richter folgten dem Antrag des Mieters und bejahten einen Anspruch auf Wiederherstellung der Stromversorgung. Das Unterbrechen der Stromversorgung stelle für den Mieter bis zur endgültigen Räumung der Wohnung eine Besitzstörung dar.
Der Vermieter habe auch während der Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses Leistungspflichten gegenüber dem Mieter zu erfüllen. Nach Ansicht des Gerichts muss der Vermieter zumindet für eine angemessene Zeit die Grundversorgung des Mietraums aufrechterhalten.
Wer kennt es nicht? Man hat es besonders eilig, gibt ein wenig mehr Gas als auf den Verkehrsschildern vorgesehen und prompt kann schon wenige Wochen später ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, der die rasante Fahrt mit einer Geldstrafe ahndet. Umso höher die Diskrepanz zwischen zugelassener Höchstgeschwindigkeit und tatsächlicher Fahrgeschwindigkeit ist, desto empfindlicher fällt die Geldbuße aus, mit der Begründung, dass sich die Höhe der Strafe am Ausmaß des Vergehens zu richten hat.
Ärgerlich nur, wenn sie "am Tatort" keine Geschwindigkeitsbeschränkung erkennen konnten. Nun stellen Sie sich die gleiche Situation -statt auf deutschen Autobahnen- in den Reihen deutscher Universitätshörsäle vor.
Zwar steht die Universitätsleitung nicht mit Radarfallen im Hörsaal und auch ein unmittelbarer Vergleich zum Straßenverkehr scheint ein klein wenig abwegig zu sein - dennoch gleicht das in der Geschwindigkeit rekordverdächtige Studium der bekanntesten drei Turbostudenten Deutschlands, an eine Fahrt in einem Sportwagen, auf der Überholspur. Eine sehr teure Fahrt werden sie sich im Nachhinein gedacht haben.
Denn einer dieser Turbostudenten musste erst kürzlich in einem Klageverfahren vor dem Landgericht Arnsberg als Beklagter auftreten, mit nicht erfreulichem Ausgang für den Raser. Doch „gab es denn eine Höchstgeschwindigkeitsregelung, vielleicht ein Überholverbot?“ werden sich einige gefragt haben, die das Urteil zu lesen bekamen.
Stellen Sie sich vor, dass Sie "zu schnell" studiert und weit (weit, weit) vor der Regelstudienzeit das Studium abgeschlossen haben.
Normalerweise würden Sie eine gesonderte Anerkennung dieser vorbildlichen Leistung erwarten wollen, und dürfen.
Immerhin könnten Sie meinen, Ihrer Universität nicht nur erhebliche Kosten zu ersparen, in dem Sie insgesamt kürzer betreut werden müssen, als der Durchschnittsstudent. Sie beweisen doch schließlich, dass mit dem notwendigen Ehrgeiz und einer eisernen Disziplin, alles machbar ist, was nicht machbar erscheint: selbst ein Bachelor- und Masterstudium in nur vier Semestern, statt in elf.
Hut ab vor dieser Leistung(!), müsste man meinen.
Das Landgericht Arnsberg (Az: I-3S104/12) sah das jedoch anders. Mit Urteil vom 04.12.2012 entschieden die Arnsberger Richter, dass Studenten, die an einer privaten Hochschule eingeschrieben sind und schneller als vorgesehen einen Abschluss erreichen, dennoch die vollen Gebühren für die Regelstudienzeit zu zahlen haben.
Im streitgegenständigen Fall hatte der an einer privaten Hochschule (Klägerin) eingeschriebene Student (Beklagte) statt mehr als fünf Jahre, nur zwei Jahre für den Abschluss seines Bachelor- und Master-Studiums benötigt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Studiengänge stellte der Beklagte die Ratenzahlungen ein. Insgesamt hätte er 21.000 Euro zahlen müssen.
Die Klägerin verlangte Zahlung des Restbetrages mit der Begründung, dass die Höhe der Studiengebühren -unabhängig von der Geschwindigkeit des Studiums- im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststeht. Ein vorzeitiges Ende des Studiums könne hieran nichts ändern. Schließlich habe der Beklagte alle Leistungen der Klägerin in Anspruch genommen und müsse aus diesem Grund die vereinbarten Beträge vollumfänglich zahlen.
Dieser Ansicht folgte auch das Gericht: Die Klägerin habe ihre Leistungspflichten und damit den Vertrag wie vereinbart erfüllt. Auch gebe es kein Kündigungsrecht im Rahmen eines schnellen Abschlusses. Anders sei die Rechtslage nur, wenn der Student das Studium abbreche.
Mal abgesehen davon, ob dem Beklagten ein Kündigungsrecht zustand oder nicht, müsste man sich die Frage stellen, ob und inwieweit der Klägerin durch die wirklich extrem kurze Betreuungszeit des Beklagten sowie durch die extrem kurze Belastung der gesamten "Uni-Infrastruktur" (wie beispielsweise Bibliotheken, (Online-)Datenbanken oder Räumlichkeiten), die gleichen Verwaltungsaufwendungen bzw. Kosten entstanden sind, als wenn der Beklagte elf Semester oder länger studiert hätte.
Das Besondere an dem vorliegenden Sachverhalt ist nämlich, dass der Beklagte nicht ein oder zwei Semester weniger gebraucht hat, als eigentlich vorgesehen, sondern insgesamt dreieinhalb Jahre(!) vor dem regulären Ende seiner Studienzeit die Universität verlassen durfte.
Am Urteil wird nichts mehr zu ändern sein; das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.
Dem Musterstudenten blieb folglich nichts anderes übrig, als die rasante Fahrt durch das Studium in vollem Umfang zu bezahlen.
Die ganze letzte Woche über lief die TV-Werbung zum Politthriller „Der Ghostwriter“ (Originaltitel: The Ghost Writer), der dann am Sonntagabend erstmals im deutschen Fernsehen zu sehen war.
Ein Film von Roman Polanski, mit einigen bekannten Schauspielern wie Pierce Brosnan, Kim Cattrall, Ewan McGregorund Timothy Hutton, basierend auf einem Weltbestsellerroman von Robert Harris, der den Namen „Ghost“trägt.
Doch im Gegensatz zu Paranormal Activity, Shutter & Co. entstammen die hier thematisierten Geister nicht einem Hollywood-Mythos, sie gibt es wirklich.
Der Alltag dieser Geister wird jedoch nicht mit der Leinwandrealität der Ghostwriter-Verfilmung zu vergleichen sein. Denn die realen Geister arbeiten fernab von packenden Actionszenen, meist an ihrem Schreibtisch bzw. in einer Bibliothek angewurzelt, bis sie ihren Auftrag erfüllen können.
Eine Zeit lang gehörte diese Geisterwelt zum Pflichtthema und Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen. Insbesondere im Zuge der Plagiatsaffären um zu Guttenberg, Schavansowie Koch-Mehrintauchten vermehrt kritische Stimmen um das Phänomen Ghostwritingauf.
Es bildeten sich Vereinigungen, social-network-Gruppen sowie viele weitere Ghostbusters-Interessengemeinschaften, die gegen Geister und Geisterbeschwörer schossen. Es wirkte schon fast so, als wolle sich fast jeder in Deutschland von der Ghostwritingszene distanzieren. Dabei sprechen die Auftragszahlen der Ghostwriter eine ganz andere Sprache.
In einem Artikel der Zeitschrift NEON (vom 15.06.2012, mit dem Titel „Kopieren geht über Studieren“, von Julia Dreier, Annabel Dillig und Christoph Henn)wurde die Thematik besonders gut herausgearbeitet. Ihr kann man entnehmen, dass der Ghostwritingmarkt aufgrund der sehr hohen und noch weiter zunehmenden Nachfrage immer mehr an Bedeutung gewinnt und die Diskussionen um Plagiatsaffäre & Co. bisher alles andere als Schaden zufügen konnte.
Die Zeitschrift zitiert dabei Herrn Robert Grünwald, dessen Ghostwritingagentur GWRITERS täglich bis zu fünfzehn Anfragen am Tag erhalten soll. Hochgerechnet könnten somit (theoretisch) über 5.000 Aufträge im Jahr eingehen, und das nur bei einer Agentur.
Ghostwriter gibt es nahezu aus allen Bereichen der wissenschaftlichen Disziplinen, wie beispielsweise Jura, BWL und Medizin.
Ihre Geister-Arbeit lassen sie sich selbstverständlich auch sehr gut honorieren: Beispielsweise könne sich das Honorar für einen Mustertext einer Bachelorarbeit zwischen 2.500 und 5.000 Euro bewegen, wird Herr Grünwald zitiert. "Ein stolzer Betrag" werden sich viele denken.
Die Motivation der Auftraggeber lässt sich leicht erklären: Viele kommen mit dem wachsenden Leistungsdruck und den Erwartungen von Freunden, Familie, Universitäten oder künftiger Arbeitgeber nicht alleine klar. So manch einer weiß vielleicht nicht wie er in die Materie einsteigen soll, hat Angst vor dem Scheitern, benötigt eine erste Anlaufstelle, die Ideen und Quellen sammeln kann. Auch die mangelnde bzw. schlechte Betreuung an den einen oder anderen Universitäten ist ein mittlerweile bekanntes Problem, so dass sich die Studenten die Hilfe bei Externen suchen.
Jedoch gibt es sicherlich auch die schwarzen Schafe, die das Geschriebene des Ghostwriters als "selbst-geschrieben" den Hochschulen präsentieren wollen. Dabei wissen sie, dass dies nicht gerade legal sein dürfte und unter Umständen hochschulrechtliche sowie evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Seriöse Ghostwriter weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zu erwartende Arbeit lediglich als eine Art "Mustertext" verstanden werden muss und eine anderweitige Verwendung -insbesondere als selbstgeschriebene Hochschularbeit- strengstens verboten ist. Kontrollieren oder gänzlich ausschließen kann dies jedoch niemand.
Das Studium an einer Universität soll den Studenten insbesondere das selbständige wissenschaftliche Arbeiten näher bringen, sie mit der Bearbeitung von hochkomplexen Problemen vertraut machen und für die Zeit nach dem Studium vorbereiten, damit sie im Anschluss als für die Gesellschaft nutzenbringende Akademiker agieren können.
Es ist zwar nicht verboten eine wissenschaftliche Arbeit im Vorfeld mit professionellen Dienstleistern zu besprechen und auch Denkanstöße entgegenzunehmen – im Gegenteil; es kann sogar dabei behilflich sein besser in die Materie einzusteigen oder die Angst vor dem Aufgabenberg zu nehmen. Jedoch sollte diese Dienstleistung nicht die eigene wissenschaftliche Arbeit ersetzen. Schreiben sollte jeder selbst seine Arbeit. Schließlich wird im Staatsexamen oder in der mündlichen Prüfung kein Geist für oder neben einem sitzen, sondern man selbst, und zwar ganz alleine.
Im Kampf der USA gegen die Steuerhinterziehung richtete sich das Augenmerk der US-Behörden immer wieder auf die Schweizerische Eidesgenossenschaft bzw. deren Banken.
Nun scheint es einen ersten großen Sieg im Kampf gegen das Schweizer Bankgeheimnis gegeben zu haben.
Angefangen hat alles mit einer Untersuchungs- und Klagewelle der US-Behörden gegen Schweizer Banken. Seit 2007 werden gegen Schweizer Banken und Banker Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Zu den prominenten "Opfern" der Untersuchungen gehörten UBS, Julius Bär und die Credit Suisse.
Wir erinnern uns: Die UBS hatte an die US-Behörden bereits 780 Millionen Dollar Strafe zu bezahlen und die Namen von 4450 US-Kunden herauszugeben. Daraufhin übernahm das älteste Schweizer Geldhaus Wegelin (Gründungsjahr 1741) die US-Kunden der UBS.
Die US-Behörden ließen jedoch nicht ab und strebten nunmehr einen Prozess gegen Wegelin an. Es kam schließlich zur Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Bei der Anhörung am Bezirksgericht Manhattan räumte Wegelin ein, US-Kunden dabei geholfen zu haben insgesamt mehr als 1 Milliarde Dollar vor dem US-Fiskus zu "verstecken".
Nun zahlt Wegelin mit ihrer Existenz. Die Bank erklärte, dass man nach Abschluss des US-Verfahrens die Bankgeschäfte völlig einzustellen beabsichtigt.
Der Abbau bei der Traditionsbank begann bereits im letzten Jahr. Wegelin verkaufte einen Großteil ihres Geschäfts.
Das Bekenntnis der Traditionsbank könnte nunmehr auch alle anderen Schweizer Banken in Bedrängnis bringen. Spiegel Berichten zufolge habe das Geldhaus US-Behörden gegenüber erklärt, dass das Verhalten der Bank "in der Schweizer Finanzbranche üblich gewesen" sei.
Wenn das die älteste Bank der Schweiz behaupten kann (wobei auch diese Behauptung nur eine Behauptung darstellt), werden die US-Behörden auch noch weitere Banken ins Visier nehmen und für das Aufweichen des Bankgeheimnisses sorgen müssen.
Während bisher das Schweizer Bankgeheimnis das "Versteckspiel" der Steuersünder -vermeintlich- zu schützen wusste, scheint es nunmehr dem Bankgeheimnis an den Kragen zu gehen.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes (InvStG) -sowie weiterer Gesetze- an das AIFM-Umsetzungsgesetz wurde am 04.12.2012 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht und an die jeweiligen Ressorts der Länder sowie an die jeweilgen Verbände zugeleitet. Damit ist der erste Schritt in Richtung Kapitalanlagegesetzbuch getan.
Das Steuerabkommen, welches nur noch in Deutschland hätte ratifiziert werden müssen, sollte eine pauschale sowie anonyme Nachversteuerung -mit Abgeltungswirkung- von Schwarzgeldern in der Schweiz ermöglichen.
Damit wäre auch der Kauf von Bankdaten deutscher Steuersünder obsolet geworden.
Die Pauschalsteuer sollte zwischen 21 und 41 Prozent liegen und unmittelbar an den deutschen Fiskus in einem anonymisierten Verfahren fließen. Dabei sollten rückwirkend zehn Jahre erfasst werden können.
CDU und FDP rechneten sich hierdurch bis zu 10 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen aus.
Die Opposition kritisierte vor allem, dass durch das Steuerabkommen Steuerhinterzieher bis zum 1. Januar 2013 die Möglichkeit bekämen, die Schwarzgelder aus der Schweiz abzuziehen.
Der Widerstand von SPD und den Grünen hat gefruchtet. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer konnte keine Einigung erzielen, womit auch das Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig gescheitert ist.
Nun muss sich der deutsche Fiskus auch weiterhin auf "fleißige Maulwürfe" aus den Schweizer Reihen verlassen, im Wettlauf gegen die Zeit bzw. Verjährung der ausstehenden Steuerbeträge.
Der JP-Morgan "Zocker" Bruni Iksil aus London, bewegte auf dem Markt für Kreditderivate so große Summen, dass er in Finanzkreisen mit dem Bösewicht "Voldemort" aus der Harry-Potter-Serie und dem größten aller Lebewesen ("Londoner Wal") verglichen wurde.
Berichten des FTD zufolge habe Iksil und seine Kollegen Wetten im Volumen von bis zu 100 Milliarden Dollar auf einen Index für Kreditausfallderivate (CDS) abgeschlossen, den Markit CDX North America Investment Grade Index, welcher die Wertentwicklung von Kreditausfallderivaten abbildet, mit denen sich Inhaber von Anleihen amerikanischer Unternehmen gegen einen Zahlungsausfall absichern (Warren Buffett hatte die CDS als "Massenvernichtungswaffe" bezeichnet, da mit CDS auch Spekulanten handeln können, die die dazugehörige Anleihe gar nicht besitzen und der Markt deshalb schwer durchschaubar ist).
JPMorgan hat sich durch die hochriskanten Wetten (vorerst) um zwei Milliarden Dollar verzockt. Das bisher als "Musterbank" geltende Institut gab sogar zu, dass die Verluste noch höher ausfallen können. Die US-Bank gehörte zu den wenigen Instituten, die ohne Verluste durch die globale Finanzkrise kam.
Nach bekannt werden des Wett-Skandals gab auch die Aktie der US-Großbank um neun Prozent nach. Aus Medienberichten ist zu entnehmen, dass auch andere Banken "Leichen im Keller" haben.
Auch weitere US-Bankentitel wurden mit in den Keller gezogen: Citigroup verlor 4,4 Prozent, Bank of America 2,9 Prozent; in Frankfurt verloren die Aktien der Deutschen Bank mehr als 1,6 Prozent und der europäische Bankenindex fiel um 1,6 Prozent.
Die nicht enden wollenden Skandale aus der Finanzwelt lassen den Ruf von Befürwortern einer schärferen Bankenregulierung lauter werden. Der Ruf der Bankenwelt war ohnehin lädiert und der (wohl nicht) letzte Fall wird es noch schwieriger machen.
Eine wichtige Gesetzesnovelle im Versicherungsrecht der Türkei:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Türkei rückwirkend zum 1. Januar 2012 ein Gesetz zur Pflicht- und Krankenversicherung namens "Sozialversicherungs- und universales Krankenversicherungsgesetz" eingeführt hat und alle Ausländer betrifft, die seit Jahresanfang bereits mehr als ein Jahr in der Türkei leben.
Alle in der Türkei lebenden Ausländer haben bis zum 31. Januar 2012 Zeit sich in der nächst gelegenen Sosyal Güvenlik Il Müdürlügü (Sozialversicherungsbehörde) registrieren zu lassen; andernfalls droht eine Geldbuße.
Auch von Ausnahmetatbeständen können die Betroffenen evtl. profitieren. Wir prüfen gerne die rechtliche Situation in Ihrem Fall.
Vor ca. 4 Wochen haben Bundesfinanzminister Schäuble und der türkische Finanzminister Simsek das neue Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten und ersetzt das frühere Abkommen aus dem Jahr 1985.
Das neue Abkommen entspricht dem OECD-Musterabkommen, womit der steuerliche Informationsaustausch zwischen beiden Staaten erweitert und dem geltenden Maß des OECD-Standards (wie sie ihn im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat) angepasst wird.
Im Vergleich zum bisherigen Abkommen erfolgen vor allem folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik:
Das neue Abkommen tritt jedoch erst mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft.
Die Senkung der Quellensteuersätze sind zwar zu begrüßen -sie erhöhen womöglich auch Investmentaktivitäten zwischen beiden Ländern-, jedoch bremst die neu eingeführte sog. Umschwenkklausel, die nur zugunsten Deutschlands Anwendung finden soll, und die Streichung der Möglichkeit fiktive, nicht gezahlte türkische Steuern anzurechnen, jegliche Euphorie.
Rechtsanwalt Özer wird zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen und möglichen Steuerersparnissen sowie Investitionsmöglichkeiten in einem gesonderten Schreiben ausführlicher Stellung nehmen.
Bei Fragen zum DBA Deutschland Türkei können wir Ihnen behilflich sein.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium grundsätzlich als Werbungskosten anerkannt werden können.
Bisher konnten Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium lediglich als Sonderausgaben (4.000 Euro pro Jahr) geltend gemacht werden - als Werbungskosten nur dann, wenn der Steuerpflichtige zuvor einen Beruf erlernt hatte und das Studium darauf aufbaute.
Die Geltendmachung als Sonderausgaben brachte den meisten Studenten jedoch so gut wie gar nichts. Denn sie haben im betroffenen Steuerjahr in der Regel kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, so dass sich die Sonderausgaben nicht auswirken können.
Mit der Entscheidung des BFH können nunmehr Abiturienten die Kosten für ihr Studium später im Beruf steuerlich geltend machen bzw. verrechnen.